Erstgespräch
Ein sinnvolles erstes Beratungsgespräch setzt seriöse Vorbereitung voraus und will effizient und zielgerichtet geführt werden, damit Sie als Mandant auch etwas davon haben.
Das ist eine höchst qualifizierte und professionelle Dienstleistung, die ihren Wert hat und daher nicht gratis sein kann - was nichts kostet, ist auch nichts wert:
Das Erstgespräch mit Dauer bis zu 1 h kostet daher EUR 240 inkl. USt, wenn es länger als 1 h gedauert hat EUR 360 inkl. USt.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und diese ein Beratungspauschale zahlt, ziehe ich dieses Pauschale von diesen Beträgen ab. Wenn die Differenz zwischen Beratungspauschale und meinem Pauschalsatz für das Erstgespräch unbedeutend ist (wobei dies meiner Beurteilung vorbehalten bleibt), erlasse ich Ihnen die Differenz.
Das ist eine rundum faire Lösung, von der beide Seiten etwas haben.