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Strafrecht

Ich bin leidenschaftlicher Strafverteidiger und fokussiere mich dabei insbesondere auf folgende Deliktsgruppen und Fallkonstellationen:

  • Finanzstrafrecht (Steuerdelikte und Zolldelikte)
  • Wirtschaftsstrafrecht (Untreue, Veruntreuung, Insolvenzdelikte, Bilanzdelikte, Kreditschädigung, Betrug, Unterschlagung, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen etc.)
  • Verkehrsstrafrecht (Alkohol am Steuer, Körperverletzung im Straßenverkehr, Unterlassene Hilfeleistung, Gefährdung der körperlichen Sicherheit etc.)
  • politische Delikte (Delikte mit politischem Hintergrund, Meinungsdelikte, Ehrenbeleidigung)
  • Notwehr und Nothilfe

Meine Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater bringt es mit sich, dass mein Fokus als Strafverteidiger primär auf Delikten liegt, die einen Bezug zu Steuern und Wirtschaft haben.

Das Finanzstrafrecht (= Steuer- und Zollstrafrecht) hat sich daher als absolutes Top-Spezialgebiet herauskristallisiert. Mein Spezialwissen im Bereich des Steuerrechts ist unabdingbare Grundlage erfolgreicher Strafverteidigung im Bereich des Finanzstrafrechts - Steuerstrafrecht kann man ohne Steuerrechtskenntnisse nicht seriös betreiben.

Mit dem Finanzstrafrecht in enger Verbindung steht das Wirtschaftsstrafrecht. Aufgrund meiner Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater verfüge ich in entscheidenden Bereichen über Fähigkeiten, die kaum ein anderer Strafverteidiger hat (Bilanzanalyse, Bilanzkennzahlen, Bilanzrecht ). Daher bin ich für die Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen prädestiniert und für diese Ihr verlässlicher Ansprechpartner.

Als - vor diesem Hintergrund eigentlich ungewöhnliches - Sonderinteresse hat sich seit einigen Jahren das Verkehrsstrafrecht etabliert. In diesem Bereich kann ich ebenfalls auf beträchtliche Erfahrung und Referenzen verweisen - auch in Zusammenhang mit meinem Spezialwissen im Bereich des Führerscheinrechts.

Meine Tätigkeit in politischen Strafsachen wegen rührt daher, dass ich schon während meiner Jugend politisch interessiert und später dann auch engagiert war. Über mehrere Jahre hinweg war ich im Landesvorstand und später auch im Bundesvorstand der Jugendorganisation einer politischen Partei tätig. Aus der aktiven Politik schon lange ausgeschieden, bringe ich mich heute gelegentlich durch Stellungnahmen in der Presse in die politische Debatte ein, wenn mir ein Thema “unter den Nägeln brennt”. Auch als rechtlicher Berater und Tippgeber verschiedener politischer Bewegungen bin ich gerne tätig, allerdings zumeist im Hintergrund. Ich verfüge also über das nötige Wissen und die nötige Erfahrung, um die spezifische Dynamik eines Strafverfahrens wegen politischer Delikte richtig einzuschätzen - und dies zu Ihrem Vorteil zu nutzen.

Jeder Euro, den Sie für einen spezialisierten und durchsetzungsfähigen Strafverteidiger ausgeben, ist bestens investiert.

Warum? Hier ist die Antwort:

Das Strafverfahren beginnt schon mit der ersten Vernehmung vor der Polizei oder der Finanzstrafbehörde. Und verfängliche Aussagen zu Beginn eines Strafverfahrens lassen sich im Nachhinein nur noch mit viel Aufwand sanieren, meistens aber gar nicht mehr. Nach einer verfänglichen Aussage in der ersten Vernehmung kann ein Strafverteidiger Ihnen auch noch helfen, aber oft nur noch bei der Schadensbegrenzung.

Was also sollten Sie tun, wenn bei Ihnen eine Ladung zu einer Vernehmung ins Haus flattert? Oder wenn die Polizei Sie am Telefon ganz beiläufig auffordert, doch auf den Polizeiposten zu kommen, um eine ganz wichtige Sache aufzuklären bzw. “abzuklären”?

Kontaktieren Sie so rasch wie möglich und so früh wie möglich einen ausgewiesenen Strafverteidiger!

Sie glauben, dass Sie das auch ohne Strafverteidiger auf die Reihe bekommen? Anders gefragt: glauben Sie, dass Sie, wenn Sie zum ersten, zweiten, dritten Mal als Beschuldigter vernommen werden, einem vernehmenden Beamten gewachsen sind, der das jeden Tag tut (oder noch besser: mehreren Beamten, die das jeden Tag tun)? Ernsthaft?

Die Erfahrung lehrt: was für tolle Vorsätze Sie sich auch machen (“ich werde einfach sagen, dass ich nichts sage, und dazu brauche ich sicher keinen Anwalt”) - wenn es ernst wird, ziehen Sie es nicht durch.

Die Nervosität und Einschüchterung durch die ungewohnte Drucksituation der Vernehmung sind übermächtig!

Das Problem: Ohne Verteidiger sind Sie in der Vernehmung ganz allein... Und die vernehmenden Beamten wissen aus langjähriger Schulung und Erfahrung, wie man unwillige Verdächtige zum Reden bringt. Und selbst wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sein sollten: als juristischer Laie können Sie in der Regel nicht richtig einschätzen, welche Aussagen verfänglich sein können und welche nicht. Strafrecht ist ein Rechtsgebiet, in dem man mit “logischem Denken” und “gesundem Rechtsempfindennicht weiterkommt. Strafrecht ein juristischer Begriffsdschungel, in dem man sich auskennen muss, um erfolgreich zu sein. Auch als Rechtsanwalt muss man in diesem Bereich regelmäßig tätig sein, um für den Mandanten das Beste herausholen zu können - die Zahl der Rechtsanwälte, die sich regelmäßig und gerne mit Strafrecht beschäftigen, ist in Wahrheit überschaubar.

Genaue Kenntnis der einzelnen Straftatbestände sowie des Prozessrechts ist zwingend erforderlich.

Für einen Erfolg im Strafverfahren braucht es rechtliches Wissen und praktische Erfahrung - wer eines davon nicht hat, geht am Ende Baden.

Wer all das hat setzt Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren (vor Polizei, Finanzstrafbehörde oder Staatsanwaltschaft) und - wenn es überhaupt so weit kommt - vor Gericht in allen Instanzen bestmöglich durch.

Nochmals: Jeder Euro, den Sie für einen spezialisierten und durchsetzungsfähigen Strafverteidiger ausgeben, ist bestens investiert.

Wer hingegen auf eigene Faust herumpfuscht (“Das mach ich selber, da spar’ ich mir das Geld für den Anwalt”) darf sich nicht wundern, wenn seine Rechnung nicht aufgeht.