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Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht, Arbeitsrecht

Insolvenzrecht

Seit Beginn meiner Selbstständigkeit als Rechtsanwalt und Steuerberater bildet das Insolvenzrecht einen der wichtigsten Schwerpunkte meiner Tätigkeit.

Meine regelmäßige Bestellung zum Insolvenzverwalter durch das Landesgericht Feldkirch bildet die Basis dafür, mich täglich in Theorie und Praxis mit dem Insolvenzrecht zu beschäftigen.

Meine in Österreich sehr seltene Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater liefert mir die optimale fachliche Grundlage dafür, im Insolvenzrecht zum größtmöglichen Nutzen meines Mandanten tätig sein zu können.

Insbesondere folgende Leistungen erbringe ich im Insolvenzrecht regelmäßig:

  • Tätigkeit als Insolvenzverwalter im Konkursverfahren und Sanierungs(plan)verfahren
  • Außergerichtliche Sanierung von Unternehmen, Unternehmern und Privatpersonen
  • Schuldnervertretung im Insolvenzverfahren
  • Gläubigervertretung im Insolvenzverfahren
  • Erstattung von Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren

Insolvenzsituationen sind in aller Regel Ausnahmesituationen, die an die nervliche Substanz der Beteiligten gehen. Umso wichtiger ist die umfassende und umsichtige Beratung und Vertretung für denjenigen, der professionellen Rat sucht.

Die Beratung und Vertretung im Insolvenzrecht erfordert nicht nur rechtliches Wissen und Können, sondern auch beträchtliche steuerliche Kenntnisse, weiters auch wirtschaftliches Gespür sowie Fingerspitzengefühl im Umgang mit sämtlichen Beteiligten.

Gerne nehme ich mich Ihrer insolvenzrechtlichen Fragestellungen an

 

Arbeitsrecht

Jeder Erwerbstätige hat damit zu tun, sei es als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber, sei es bewusst oder unbewusst - am Arbeitsrecht kommt keiner vorbei.

Gemessen an seiner praktischen Bedeutung gibt es vergleichsweise wenige Rechtsanwälte, die sich regelmäßig und gerne im Arbeitsrecht bewegen.

Einer von ihnen bin ich.

Dafür gibt es zwei Gründe:

Erstens wollte ich schon während des Studiums meine eigenen Rechte als Arbeitnehmer kennen und mich gegen Übervorteilung zu wehren wissen. Daher bin ich seit meinem Einstieg in das Berufsleben mit arbeitsrechtlichen Problemstellungen befasst. Meine arbeitsrechtlichen Kenntnisse konnte ich auch schon des Öfteren in eigener Sache einsetzen, und zwar außergerichtlich und gerichtlich. Die vielen Gedanken, die die Teilnehmer einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung beschäftigen, sind mir also aus eigener Erfahrung bekannt - und zwar aus der Perspektive von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Der zweite Grund meines Interesses für das Arbeitsrecht liegt darin, dass Rechtsfragen des Arbeitsrechts auch in der Steuerberatung nahezu täglich auftreten (Stichwort: Lohnverrechnung, KV-Einstufung, Lohn- und Sozialdumping etc.) - was liegt also näher, als das Arbeitsrecht zu einem Schwerpunktbereich auch der anwaltlichen Tätigkeit zu machen?

Eines ist jedenfalls klar: Durch meine Verbindung von rechtlichem und steuerlichem Wissen erhalten Sie einen beträchtlichen Zusatznutzen!

Folgendes kann ich in diesem Bereich für Sie tun:

  • Durchsetzung und Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche (für Arbeitnehmer und Arbeitgeber)
  • Erstellung von Arbeitsverträgen (vom Hilfsarbeiter bis zur Führungskraft)
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen unter anwaltlicher Mithilfe
  • Arbeitsrechtliche Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern (z. B. vor Begründung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses)

 

Gesellschaftsrecht

Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Steuerberater - und damit an der Schnittstelle von Recht und Steuern - bringt es mit sich, dass das Gesellschaftsrecht in der Tätigkeit der Kanzlei eine bedeutende Rolle spielt.

Denn einerseits ist die Rechtsform, in der Sie Ihr Unternehmen betreiben, einer der entscheidenden Faktoren dafür, welche Last an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen Sie zu tragen haben: ob Sie Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer OG, einer KG, einer GmbH oder gar einer AG sind, macht vor Finanzamt, SVA und GKK in der Regel einen großen Unterschied.

Andererseits hängt die Wahl der richtigen Rechtsform nicht nur von abgabenrechtlichen, sondern auch von weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Haftung für Unternehmensverbindlichkeiten) und vor allem von wirtschaftlichen Erwägungen (Reputation einer bestimmten Rechtsform, rechtsformspezifische Beratungskosten, Jahresabschlusskosten, Prüfungskosten etc.) ab.

Niemand kann in all diesen Fragen so umfassend und ganzheitlich beraten wie ein Rechtsanwalt und Steuerberater.

Insbesondere folgende Leistungen erbringe ich daher gerne für Sie:

  • Rechtsformberatung
  • Gesellschaftsgründungen
  • Umgründungen (bzw. Rechtsformänderungen)
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegen Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglieder und Gesellschafter
  • Übernahme von Aufsichtsratsmandaten
  • Unternehmensinterne Untersuchungen (Fraud Investigation)


Unternehmensrecht

Dieses Rechtsgebiet umfasst alle Bereiche des Privatrechts, die für Unternehmer von Bedeutung sind.

Ich biete Beratung und Vertretung in sämtlichen Bereichen, mit denen man als Unternehmer (oder gegebenenfalls auch als Konsument) in einer hoch attraktiven Wirtschaftsregion regelmäßig in Berührung kommt.

Das sind insbesondere folgende Bereiche:

  • Gewährleistung und Schadenersatz (B2B und B2C)
  • Wettbewerbsrecht (UWG, Unlauterer Wettbewerb)

 

In jenen hochspeziellen Bereichen des Unternehmensrechts, in denen ich nicht regelmäßig tätig sein kann, empfehle ich Sie an Spezialisten weiter, sofern ich Ihnen in Ihrem Fall keine Beratung und Vertretung garantieren kann, die meinen hohen Qualitätsstandards der Kanzlei genügt. Wenn Sie also in illustren Bereichen wie Immaterialgüterrecht (Marken-, Muster-, Patent- und Urheberrecht), Transportversicherungsrecht oder Kartellrecht kompetente Hilfe brauchen: zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.