Erstgespräch

Ein sinnvolles erstes Beratungsgespräch setzt seriöse Vorbereitung voraus und will effizient und zielgerichtet geführt werden, damit Sie als Mandant auch etwas davon haben.

Das ist eine höchst qualifizierte und professionelle Dienstleistung, die ihren Wert hat und daher nicht gratis sein kann - was nichts kostet, ist auch nichts wert:

Das Erstgespräch mit Dauer bis zu 1 h kostet daher EUR 300 zzgl. 20 % USt (360 inkl. USt), wenn es länger als 1 h gedauert hat EUR 400 zzgl. 20 % USt (480 inkl. USt).

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und diese ein Beratungspauschale zahlt, ziehe ich dieses Pauschale von diesen Beträgen ab. Die von den Rechtsschutzversicherern bezahlten Beratungspauschalen sind die letzten 20 bis 30 Jahre unverändert geblieben (sie belaufen sich auf mittlerweile geradezu provokant niedrige EUR 40 bis EUR 109 inkl. USt) und ermöglichen kein kostendeckendes Arbeiten im Erstgespräch, weshalb der Differenzbetrag zu unseren Pauschalen in der Regel vom Mandanten getragen werden muss.

Das ist eine rundum faire Lösung, von der beide Seiten etwas haben.